Flugverspätung Entschädigung – Infos & Tipps

Flugverspätung Entschädigung EU-Verordnung

[Werbung] Flugverspätung Entschädigung: Bei Verspätungen, Flugausfällen oder Nicht-Beförderung wegen Überbuchung sind die Fluggastrechte von Bedeutung. Hier gibt es Infos & Tipps.

 

Kooperation | Flightright

Für Fluggastrechte gibt es im internationalen Flugverkehr zwei maßgebliche Regelungswerke: das sogenannte Montrealer Übereinkommen und die EU-Fluggastrechteverordnung. Die Montreal-Übereinkunft gilt weltweit und regelt neben Verspätungsschäden auch Gepäck- und Personenschäden.

Im EU-Raum kommt aber häufiger die EU-Fluggastrechteverordnung zum Tragen. Sie gilt für alle Flüge, bei denen mindestens ein Flughafen im EU-Raum genutzt wird, und auch für Flüge außerhalb der EU, sofern diese von einer EU-Airline durchgeführt werden.

Flugverspätung Entschädigung: Die EU-Verordnung im Überblick

Die EU-Verordnung regelt ausschließlich Verspätungsschäden sowie Schäden wegen Annullierungen und Nicht-Beförderung. Bei verlorenem, zerstörtem oder beschädigtem Gepäck sind EU-Bürger ebenfalls auf das Montrealer Übereinkommen angewiesen.

Was sieht die EU-Verordnung vor?

Flugverspätung Entschädigung EU-Fluggastrechteverordnung

1. Nicht-Beförderung

Bei Nicht-Beförderung haben gebuchte Passagiere die Wahl: sie können sich den Ticketpreis erstatten lassen und sich schnellstmöglich zum Ausgangsflughafen zurückbefördern lassen oder sie nutzen die nächstmögliche bzw. eine zum Wunschtermin erfolgende Beförderung zum Zielort. Außerdem besteht Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Sie ist nach Streckenentfernungen gestaffelt und reicht von 250 Euro bis 600 Euro.

2. Annullierung

Ähnliche Regelungen wie bei Nicht-Beförderung gelten bei Flug-Annullierungen. Allerdings entstehen Entschädigungsansprüche nur, sofern die Airline nicht rechtzeitig (14 Tage-Frist!) informiert hat und keine adäquaten Alternativen für den ausgefallenen Flug bietet. Die Regelungen zur finanziellen Entschädigung entsprechen weitgehend denen bei Nicht-Beförderung.

3. Verspätungen

Flugverspätungen sind wohl die häufigste Störung. Wann eine „entschädigungsfähige“ Verspätung vorliegt, hängt von der Flugstrecke ab. Bei Kurzstrecken (unter 1.500 km) tritt der Entschädigungsfall schon bei mehr als zwei Stunden Verspätung ein, bei Langstrecken außerhalb der EU (über 3.500 km) erst ab vier Stunden. Betroffene Passagiere haben Anspruch auf kostenlose Verpflegung, zwei Anrufe und bei Bedarf eine Hotelübernachtung.

Nach EuGH-Rechtsprechung besteht außerdem bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach der Staffel wie bei Nicht-Beförderung.

Fluggastrechte EU-Verordnung

Flugverspätung Entschädigung

Obwohl die Rechtslage eigentlich klar ist, zeigen sich Airlines oftmals sehr reserviert, wenn es um Entschädigungen geht. Hier bieten Fluggastrechtportale wie Flightright eine einfache und kostengünstige Lösung, um Rechte auch ohne eigenen Anwalt durchzusetzen.

Die Portale arbeiten üblicherweise auf Basis von Erfolgsprovisionen. Häufiger Streitpunkt ist, dass die Entschädigung nur bei von der Airline zu vertretenden Umständen geleistet werden muss. „Außergewöhnliche Umstände“ wie Schlechtwetter oder Streiks begründen dagegen keinen Anspruch. Mehr Infos zum Thema Fluggastrechte gibt es hier.

Werbehinweis: Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Flightright.de. Ich gehe gerne Kooperationen ein, wenn das Thema interessant und relevant für meine Leser ist.

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