Reisetipp: Entschädigung bei Flugverspätung

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[Werbung] Wer viel reist hat es vermutlich schon einmal erlebt: Man bucht einen Flug und freut sich auf die bevorstehende Reise, doch dann gibt’s plötzlich eine Flugverspätung oder der Flug wird sogar annulliert. Man verpasst dadurch womöglich noch einen Anschlussflug und kommt erst mit erheblicher Verspätung am Zielort an. Ziemlich frustrierend – vor allem dann, wenn man gleich zu Beginn des Trips einen Reisetag verliert.

Kooperation | Flug-Verspaetet.de

Welche Rechte haben Passagiere, wenn sie von einer Flugverspätung oder –annullierung betroffen sind? Ein Überblick über die EU-Fluggastrechte und wie Passagiere ohne großen Aufwand ihre rechtmäßige Entschädigung einfordern können.

Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung

Doch es gibt einen Ausgleich, den noch nicht alle Passagiere kennen: Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben betroffenen Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung durch die Airline. Je nach Länge der Flugstrecke können 250 €, 400 € oder 600 € pro Person erstattet werden. Die Entschädigungsansprüche sind durch die sogenannte „EU-Fluggastrechteverordnung 261“ aus dem Jahr 2004 gesetzlich festgelegt. Die Verordnung besagt, dass eine Airline für selbstverschuldete Verspätungen und Annullierungen von Flügen aufkommen muss, indem sie betroffene Passagiere finanziell entschädigt. Zu selbstverschuldeten Gründen zählen beispielsweise technische Defekte am Flugzeug, Überschreitungen der Ruhezeiten der Crew oder andere Verzögerungen im Ablauf, welche in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen.

Voraussetzung für eine Entschädigung

Als Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung gilt, dass der fragliche Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist oder mit einer europäischen Airline zu einer Destination in der EU flog. Natürlich kann die Entschädigungssumme die verlorene Urlaubszeit nicht ersetzen, doch immerhin stellt sie einen kleinen Trost für die Unannehmlichkeiten und strapazierten Nerven dar.

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Das Recht auf Versorgungsleistungen

Weiterhin muss die Airline bereits ab einer zweistündigen Flugverspätung gewisse Betreuungsleistungen während der zusätzlichen Wartezeit gewährleisten. Dazu zählen die Versorgung der wartenden Passagiere mit Mahlzeiten und Getränken (z.B. in Form von Gutscheinen) sowie, wenn nötig, die Bereitstellung von Hotelunterkünften, Taxifahrten und der Möglichkeit zu telefonieren. Betroffene Reisende sollten in einer solchen Situation immer alle Belege und Quittungen für ihre zusätzlich entstandenen Kosten aufheben, um später alle Ausgaben von der Fluggesellschaft zurückfordern zu können.

Tricks und Maschen der Airlines

So viel zur Theorie. In der Praxis gestaltet es sich jedoch häufig schwierig, einen Anspruch gegen die ausführende Fluggesellschaft geltend zu machen. Da die Airlines ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufklärung der Passagiere nicht nachkommen, gehen die europäischen Fluggastrechte an vielen Bürgern spurlos vorüber. Zudem versuchen die Airlines oftmals, ihre Passagiere mit standardisierten Antworten und Vorwänden abzuspeisen oder ziehen die Durchsetzung des Anspruchs künstlich in die Länge – in der Hoffnung, dass der Passagier die Forderung irgendwann fallen lässt. Als Passagier muss man daher Durchhaltevermögen beweisen, um sein Recht durchsetzen zu können.

Der Fluggasthelfer für Entschädigung

Inzwischen kann man auch mit wesentlich geringerem Aufwand zur Entschädigung gelangen. Das Verbraucherportal Flug-Verspaetet.de hat sich darauf spezialisiert, betroffenen Fluggästen zu ihrer Entschädigung zu verhelfen. Auf der Webseite von Flug-Verspaetet.de steht ein kostenloser Entschädigungsrechner zur Verfügung. Dort kann der Fluggast die Daten seines Fluges eingeben und erfährt somit, ob ein Anspruch besteht und mit welcher Entschädigungssumme gerechnet werden kann. Darauf folgend prüft das Team von Flug-Verspaetet.de den Fall jeweils individuell und übernimmt für den Fluggast die Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Im Extremfall zieht Flug-Verspaetet.de auch für betroffene Passagiere vor Gericht. Das Portal handelt nach dem „No Win, No Fee“-Prinzip: Nur im Erfolgsfall, also wenn die Airline die geforderte Entschädigung an den Passagier auszahlt, bekommt Flug-Verspaetet.de 25 % des ausgezahlten Betrages als Erfolgsprovision. Ist eine Entschädigungsforderung nicht erfolgreich, so fallen auch keinerlei Kosten für den Fluggast an – selbst wenn vor Gericht Klage erhoben wurde.

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Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung können in Deutschland noch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Verspätete und annullierte Flüge aus dem Jahr 2014 können somit noch bis Ende 2017 zu Geld gemacht werden.

Werbehinweis: Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit „Flug-Verspaetet.de“. Ich gehe gerne Kooperationen ein, wenn das Thema interessant und relevant für meine Leser ist.

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