Die Physiotherapieausbildung wird in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Wer somit später im Ausland arbeiten möchte, steht vor der Frage der Anerkennung seines Berufsabschlusses.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung ist die EU Richtlinie 2005/36/EG. Aufgrund dessen wird die zuständige Behörde die Berufszulassung entscheiden bzw. welche Zusatzqualifikationen erworben werden müssen.
Weitere Informationen zu Kosten und Dauer der Anerkennung sind zu finden unter:
http://www.berufliche-anerkennung.de/index.php/herzlich-willkommen