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  • #906
    Anonym
    Gast

    Die Physiotherapieausbildung wird in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Wer somit später im Ausland arbeiten möchte, steht vor der Frage der Anerkennung seines Berufsabschlusses.

    Rechtsgrundlage für die Anerkennung ist die EU Richtlinie 2005/36/EG. Aufgrund dessen wird die zuständige Behörde die Berufszulassung entscheiden bzw. welche Zusatzqualifikationen erworben werden müssen.

    Weitere Informationen zu Kosten und Dauer der Anerkennung sind zu finden unter:

    http://www.berufliche-anerkennung.de/index.php/herzlich-willkommen

    #907
    Anonym
    Gast

    Hier ist noch eine Ergänzung zum Thema der beruflichen Anerkennung im Ausland –
    zu finden in unserer Rubrik “Anerkennung im Ausland” (unter Jobben):

    http://www.therapeuten-international.de/?m=jobben&t=102&PHPSESSID=50u70fjajfeq3vjj1ttul9knr1

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