Es gibt unendlich viele Möglichkeiten ins Ausland zu gehen, etwa für eine Arbeitstätigkeit oder ein Praktikum im Ausland. Auch für einen Freiwilligendienst (Volunteering) im Ausland oder einen Einsatz als Entwicklungshelfer gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Jobben auf Zeit. Hier findest Du eine Übersicht:

Arbeitstätigkeit im Ausland
Als Berufstätiger im Ausland arbeitet man vergleichbar wie in Deutschland im jeweiligen Tätigkeitsfeld und schließt einen Arbeitsvertrag mit einer Firma oder einer Organisation ab. Zuvor muss man sich in der Regel um Dinge wie Berufsanerkennung, Berufszulassung oder Arbeitserlaubnis kümmern, damit man in dem Gastland eine Arbeitstätigkeit aufnehmen kann. Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht immer Bedingung für eine Stellenzusage im Ausland. 
 
Auslandspraktikum/Hospitation
Bei einem Praktikum im Ausland als Student bzw. Auszubildender reist man für einige Wochen in ein Gastland und leistet dort ein freiwilliges oder anerkanntes Praktikum ab. Der Aufenthalt im Gastland wird meist durch die private Initiative des angehenden Berufstätigen organisiert, teilweise haben Hochschulen oder Fachschulen Kontakte zu Ausbildungseinrichtungen in anderen Ländern und können ein Praktikum vermitteln. Fragen Sie an ihrer Hochschule bzw. Fachschule nach vorhandenen Auslandskontakten für ein Praktikum nach. 
 
Freiwilligendienst/Volunteering
Ein Aufenthalt als Volunteer (freiwilliger Helfer) ist meist zeitlich begrenzt von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten, je nach Absprache mit der Einrichtung. Volunteers sind meist ausgebildete Personen mit oder ohne Berufserfahrung, die für eine gewisse Zeit Auslandserfahrung sammeln möchten. Viele leisten einen solchen Einsatz nach der Ausbildung bzw. dem Studium ab, bevor sie in das Berufsleben eintreten. Beim Volunteering wird teilweise die Unterkunft und Verpflegung gestellt, evtl. wird monatlich ein kleines Honorar ausgezahlt. 
 
Einsatz als Entwicklungshelfer
Bei einem Aufenthalt als Entwicklungshelfer schließt man in der Regel einen Entwicklungshelfer-Vertag mit einer der Organisationen ab, die Entwicklungshelfer in die jeweiligen Länder entsenden. Arbeitsrechtlich ist man über die Organisation abgesichert und verpflichtet sich für mindestens 2-3 Jahre. Voraussetzung für den Einsatz ist meist eine mehrjährige Berufserfahrung sowie Fort- und Weiterbildungen, evtl. auch die Erfahrung im Unterrichten.