Du hast Dein Studium bzw. Deine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen und möchtest im Ausland arbeiten? Oder hast Studium bzw. Ausbildung im Ausland absolviert und willst dies in Deutschland anerkennen lassen? Hier findest Du mehr Infos zur Anerkennung von Studium und Ausbildung im Ausland: 

Anerkennung von Ausbildung oder Studium im Ausland

Zur Anerkennung im Ausland (Zielland) wird meist ein Verfahren durchlaufen, mit dem man zunächst einen Nachweis über die Echtheit der entsprechenden Urkunden erbringt, bevor die inhaltliche Prüfung zur Anerkennung erfolgt. Mit der sog. Legalisation wird die Echtheit einer ausländischen Urkunde durch einen Konsularbeamten des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, bestätigt.

Da dieser Prozess meist lange dauert, hat man die Legalisation in vielen Staaten dieser Welt durch die “Haager Apostille ersetzt. Deutschland gehört zu den Ländern, die an diesem Übereinkommen beteiligt sind. Auch in diesem Verfahren wird die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Im Unterschied zum erstgenannten Verfahren wird diese Bestätigung durch eine Behörde des Staates erteilt, in dem die Urkunde im Original ausgestellt wurde. Die Einschaltung des Konsulats ist daher nicht notwendig.

Alle Staaten, die nach dem Haager Übereinkommen die “Haager Apostille” ausstellen, können unter www.auswaertiges-amt.de recherchiert werden. In Deutschland sind – je nach Urkunde und Bundesland – verschiedene Behörden für die Erteilung zuständig. Welche Behörde im Einzelfall der richtige Ansprechpartner ist, kann man bei der Stelle erfragen, welche die Berufsurkunde ausgestellt hat. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt es entsprechende Informationen unter dem Stichwort “Internationaler Urkundenverkehr”. Die Ausstellung der Apostille ist gebührenpflichtig.

Ist die Echtheit der Urkunde bestätigt, erfolgt die Übersetzung in die Sprache des Ziellandes. Diese Aufgabe wird von dazu berechtigten, d.h. ermächtigten, beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzern übernommen werden, da die Übersetzung in Bezug auf Richtigkeit und Vollständigkeit beglaubigt werden muss. Von Bedeutung ist dabei, dass der Übersetzer mit der Terminologie des Fachgebietes vertraut ist, damit die Begriffe der übersetzten Urkunde denen entsprechen, die in der Zielsprache üblicherweise verwendet werden. 

Die beglaubigte Übersetzung muss dann nochmals durch eine Apostille als echt bestätigt werden. Der Ablauf kann – je nach Zielland, beteiligten Behörden und Personen – stark variieren. Bewerber können sich dazu unter www.auswaertiges-amt.de oder bei den jeweiligen Konsulaten erkundigen.

Weitere Informationen zum Thema Übersetzungen gibt es hier:

www.fachenglisch-info.de