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    Zur Berufsanerkennung von Gesundheitsfachkräften in Europa gibt es Neuigkeiten: Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über den Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht. Das Gesetz schafft die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Einrichtung eines Vorwarnmechanismus zwischen den europäischen Behörden. Der Europäische Berufsausweis, der kein Ausweis im eigentlichen Sinne ist, sondern ein EU-weites einheitliches elektronisches Verfahren, wird von der EU-Kommission zunächst für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten eingeführt. In Deutschland hat die antragstellende Person künftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren. Der Europäische Berufsausweis wird von der EU-Kommission vermutlich noch für weitere Berufe eingeführt werden. Wichtig ist aber, dass der Europäische Berufsausweis nicht das Verfahren zur Genehmigung der Berufsausübung ersetzt. (Quelle: DVE)

    Weitere Infos: http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2015-4/eu-berufsanerkennungsrichtlinie.html

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