Bericht von Ute S. Patrick, ute.s.patrick@gmail.com USA: Als Ergotherapeut/in in die USA Die Ergotherapie in den USA ist in ihren Praxisfeldern denen der deutschen sehr ähnlich. Hauptschwerpunkte sind Tätigkeiten in der Pädiatrie, Geriatrie und Rehabilitation, die sich wesentlich aus den Fachbereichen Orthopädie und Neurologie zusammensetzen. Die meisten Therapeuten arbeiten als Angestellter, private Praxen sind jedoch immer häufiger zu finden. Im Gegensatz zu Deutschland ist das grösste Einsatzfeld der Ergotherapeuten im Schulsystem, da es hier üblich ist, auch an Regelschulen Therapeuten zu beschäftigen. Grundsätzlich ist der Bereich Ergotherapie in zwei Professionen eingeteilt. Zum einen gibt es die sogenannten OTA (Occupational Therapy Assistant), Ergotherapie Assistenten und zum anderen die sogenannten OTR (Registered Occupational Therapist), registrierte Ergotherapeuten. OTA’s durchlaufen eine zwei-jährige Ausbildung und schliessen mit einem sogenannten Associates Degree ab.
Sie sind befugt in Zusammenarbeit mit einer/m OTR Befundungen und Behandlungen durchzuführen und in bestimmten Bereichen mit regelmässiger Supervision durch eine/n OTR auch selbständig zu arbeiten. OTR’s schliessen nach vier-jähriger Ausbildung mit einem Bachelor-Degree ab und können zudem im Anschluss auch Master-, PhD- (philosophical Doctor) und/ oder Clinical Doctor- Abschlüsse erwerben. Im Unterschied zu Deutschland sind in den USA viele ErgotherapeutInnen im Bildungs- und Forschungsbereich tätig. Das amerikanische Amt für Arbeit und Arbeitsstatistik (Department of Labour, BLS) hat anhand von Auswertungen demographischer Trends festgestellt, dass bis zum Jahre 2010 der Bedarf an OTA’s und OTR’s um bis zu 36% steigen wird. Derzeit liegt das Durchschnittseinkommen einer/s OTR bei ca. 52.000 $ pro Jahr brutto (BLS Data). Die Lebenshaltungskosten sind jedoch vergleichsweise höher als in Deutschland. Steuerabgaben liegen bei rund 30% des Bruttogehalts. Um in den USA als ErgotherapeutIn praktizieren zu können, muss eine Prüfung abgelegt werden, die vom NBCOT (National Board of Certification in Occupational Therapy) gestellt wird. Gleichermassen für Graduierte einer US-amerikanischen oder einer internationalen Ausbildung soll diese Prüfung dazu dienen, einen nationalen Standard zu sichern. International ausgebildete ErgotherapeutInnen müssen durch ein Kommitee des NBCOT zur Prüfung zugelassen werden. Die Zugangsvorraussetzungen hierzu sind zum einen das absolvieren des TOEFL iBT (früher TOEFL, TSE, TWE) Englisch Test und zum anderen eine Mindestanzahl von 1000 Praxisstunden. Die wichtigste Vorraussetzung für Bewerber ist ein Bachelor Degree oder ein vergleichbarer Abschluss von einer Ausbildungsstätte, die vom NBCOT anerkannt ist. Diese Anerkennung kann entweder durch den ACOTE (Accreditation Council of Occupational Therapy Education) oder dem WFOT (World Federation of Occupational Therapy) verliehen sein. Alle Bewerbungen seit 2007 sollten von ErgotherautInnen stammen, die ein Master Degree oder ein vergleichbares post-baccalaureate Degree vorweisen können. Das Pre-screening Verfahren wird vom NBCOT durchgeführt und kann sich durchaus über mehrere Monate hinziehen (6-8 Wochen als Angabe der NBCOT Webseite). Die Gebühr für die Anmeldung bzw. Bewerbung beträgt derzeit 400$ und deckt auch die Kosten für die Prüfung. Es muss jedoch mit diversen, zusätzlichen Gebühren für verschiedene Anforderungen, wie z.B. Weiterleitung der Prüfungsergebnisse an den Arbeitgeber oder die Lizenzbehörde mit je 30$ usw. gerechnet werden. Die Prüfung, auch NBCOT Practice Exam genannt, besteht aus 200 praxisbezogenen Multiple Choice Fragen, die in vier Stunden am PC beantwortet werden müssen. Die Prüfung findet in sogenannten Test-Centern statt, die in vielen Orten der USA zu finden sind. Ein bis zwei Mal jährlich wird die Prüfung auch im Ausland angeboten, zumeist in Singapore oder London. Zusätzlich zur bestandenen Prüfung muss in fast jedem der 50 Bundesstaaten noch eine Lizenz (Occupational Therapy Licensure) erworben werden, die einem dann erlaubt zu praktizieren. Die erforderlichen Vorraussetzungen für diese Lizenz sind von Staat zu Staat sehr unterschiedlich und können durchaus einen langen, bürokratischen Bewerbungsprozess mit sich bringen. Häufig verlangen die Behörden Zeugniss- und Diplomkopien direkt von der Ausbildungseinrichtung und dazu notariell beglaubigte Übersetzungen. Um grundsätzlich in den USA arbeiten zu können, muss eine Arbeitserlaubniss vorliegen. Die sogenannte EAD (Employment Authorization Card) ist essentiell, um legal praktizieren zu können. Es gibt verschiedene Wege, diese Karte als nicht-US Amerikaner zu beantragen, der wohl geläufigste Weg ist im Zusammenhang mit einem H1BVisum. Dieses ist auch als “non-immigrant work visa” bekannt und meist auf zwei bis sechs Jahre befristet. Das entscheidende daran ist, dass der Antragsteller von einem Arbeitgeber in den USA gesponsort wird. Das heisst, dass dieser potentielle Arbeitgeber eine Petition bei der Einwanderungsbehörde für den potentiellen Arbeitnehmer stellt.
Persönliche Erfahrungen haben gezeigt, dass häufig Bereitschaft bei den Arbeitgebern besteht, ein Sponsorship einzugehen. Man ist mit diesem Visum an den jeweiligen Arbeitgeber vorerst gebunden, kann aber innerhalb der Zeit des Visums den Arbeitgeber auch wechseln. Die Anzahl der H1B Visa ist jährlich auf 65.000 begrenzt, wurde aber in den Jahren 2001-2004 kurzfristig auf jeweils 195.000 erweitert. Grundsätzlich ist im April Einsendeschluss für Bewerbungen für das laufende Jahr, in dem dann im Oktober das Visum ausgehändigt wird. Seit einigen Jahren ist es zudem notwendig ein VCVC (Visa Credential Verification Certificate) vorzulegen, wenn man in einem Gesundheitsberuf, wie z.B. der Ergotherapie, tätig sein möchte. Dieses Zertifikat kann vom NBCOT nach bestandener Prüfung ausgestellt werden. Die Arbeitssuche findet in verstärktem Masse über das Internet statt, die Bewerbungsunterlagen werden zumeist als Anlage einer Antwort E-mail an die ausschreibende Einrichtung, bzw. einen Recruiter verschickt. Recruiter sind Firmen oder Einzelpersonen, die von den ausschreibenden Stellen beaufragt werden, Bewerber für die jeweilige Stelle zu finden. Ist man an einem Praktikum in den USA interessiert, kann man über eine Agentur für Austauschprogramme den Antrag für ein J1 Visum stellen, vorausgesetzt man kann eine Praktikumsstelle vorweisen. Diese Art von Visum ist nicht für Einzelpersonen erhältlich und ist zeitlich begrenzt. Es kann jedoch im Rahmen des Praktikums gearbeitet werden, wobei jedoch zu bedenken ist, dass die Ausübung der Ergotherapie wiederum nur nach bestandenem NBCOT Practice Exam und mitgültiger Lizenz gestattet ist. Will man in den USA studieren, muss ein F1 Visum beantragt werden, das für die Zeit des Studiums gültig ist und auch nur begrenzt die Arbeitsaufnahme erlaubt. Die Zulassung zu einem College (Fachschule) oder einer Universität muss vor Beantragung vorliegen. Um einen Einblick in die Arbeitswelt der amerikanischen Ergotherapie zu bekommen, kann auch eine Aufgabe als Volunteer (Ehrenamtliche/r) in einer Einrichtung sinnvoll sein. Die meisten sozialen Einrichtungen sind im grossen Masse auf das Engagement ehrenamtlicher Helfer angewiesen und häufig sind solche Stellen auch im Bereich der Ergotherapie zu vergeben. Angehende Studenten sind in den USA zu einer Mindestanzahl an ehrenamtlichen Stunden in einer ergotherapeutischen Einrichtung verpflichtet, bevor sie ihr Studium beginnen.
Über Rahmenbedingungen, wie z.B. Aufgaben, Versicherung, Zertifikate nach Abschluss des Voluntariats usw. sollte im Einzelfall mit der jeweiligen Einrichtung im Voraus verhandelt werden. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen eines Urlaubsaufenthalts in den USA ausgeübt werden und erfordert somit kein Visum. Es muss jedoch klar sein, dass man weder praktizieren kann, noch für seine Zeit und sein Engagement entlohnt wird. Ein solcher Aufenthalt muss somit als reine Hospitation betrachtet werden. Allgemein sollte damit gerrechnet werden, dass die Planung für die Arbeitsaufnahme in den USA sehr langwierig werden kann. Da es erforderlich ist, drei Dokumente zu beantragen (Visum, Lizenz und NBCOT Practice Exam) und häufig ein Dokument nicht ohne das andere ausgestellt werden kann, sollte mit besonderer Sorgfalt geplant werden. Das Beherrschen der englischen Sprache ist ein ausgesprochener Vorteil, um sich mit den Fachtermini und dem “Kleingedruckten” adäquat auseinandersetzen zu können und sich damit den Prozess, so weit es geht, zu erleichtern.
Als ein letzter Hinweis; auch der finanzielle Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Für fast jedes Formular werden Gebühren erhoben, häufig müssen Reisekosten zur Botschaft oder zum Testcenter mit einkalkuliert werden und im Falle des Visums können zudem auch Anwaltskosten anfallen. Dieser “Ratgeber” basiert auf Internet-Recherchen und persönlichen Erfahrungen und entstand aufgrund der Motivation, anderen ErgotherapeutInnen den Weg in das Land der (un)begrenzten Möglichkeiten transparenter und hoffentlich an mancher Stelle auch leichter zu machen.
Für weitere Auskunft stehe ich gerne zur Verfügung. Ute S. Patrick, bc (NL) OTR ute.s.patrick@gmail.com Verband der amerikanischen ErgotherapeutInnen www.aota.org National Board of Certification in Occupational Therapy (NBCOT) www.nbcot.org TOEFL iBT Englisch Test www.toefl.org Übersicht der einzelnen State Regulatory bezüglich der Lizenz http://www.nbcot.org/WebArticles/articlefiles/100-state_reg_contact_list.pdf Weltverband der ErgotherapeutInnen www.wfot.org Amerikanisches Konsulat in Frankfurt http://frankfurt.usconsulate.gov/ US-amerikanische Einwanderungsbehoerde/ Seite für Arbeitsvisa http://uscis.gov/graphics/services/tempbenefits/TempWorker.htm Anerkannte Visumsberatungsstelle in Berlin www.americandream.de Stellen als Professional Special Needs Au Pair – Ergotherapeuting in USA www.therapeut-im-ausland.de Deutschsprachige Internetseite zum Thema Praktika in den USA http://www.praktikum-usa.org/ Suchmachine für den Arbeitsmarkt, speziell für Gesundheitsberufe www.healthjobs.com Suchmaschine für den Arbeitsmarkt allgemein www.monster.com Lesertipps zum Thema USA, in deutscher Sprache www.usabuch.com